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   BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65   

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BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65 (https://dejure.org/1967,2529)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1967 - IV ZR 328/65 (https://dejure.org/1967,2529)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1967 - IV ZR 328/65 (https://dejure.org/1967,2529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1613
  • MDR 1967, 658
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 06.01.1936 - IV 225/35

    1. Zur Frage entsprechender Anwendung des § 529 Abs. 3 ZPO. 2. Unterliegt der

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Auch das Reichsgericht hat offenbar noch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Oktober 1933 in Ehesachen für die Zurückweisung des nicht in die Berufungsbegründung aufgenommenen Vorbringens den Nachweis der groben Nachlässigkeit oder der Prozeßverschleppungsabsicht gefordert (RGZ 150, 51, 53, 54).

    Ein anderweitig verspätetes Vorbringen kann in Ehesachen in der Berufungsinstanz nur nach der zweiten Alternative des § 626 ZPO, also bei Verschleppungsabsicht, zurückgewiesen werden (RGZ 150, 51, 54); diese ist hier aber nicht festgestellt.

  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54

    Rückwirkung der Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Die Revision hätte gegebenenfalls unter Bezeichnung der jeweils verletzten Verfahrensnorm im einzelnen die Tatsachen angeben müssen, aus denen sie herleitet, daß das Vorbringen des Klägers nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen, und sie hätte erkennen lassen müssen, inwiefern das Berufungsurteil auf dem angeblichen Mangel beruhen könnte (§ 554 Abs. 3 Nr. 2 a und b, § 559 ZPO; RGZ 126, 245, 249; BGHZ 14, 205, 209 [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54]; BGH LM ZPO § 280 Nr. 6, BEG 1956 § 6 Nr. 16; BAG AP ZPO § 554 Nr. 3).
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Die durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 27. Oktober 1933 vorgenommene Verlagerung der Beweislast in der Frage der Absicht der Prozeßverschleppung oder der groben Nachlässigkeit auf den Berufungskläger (RGZ 147, 303, 304; BGH NJW 1951, 358, 359) [BGH 12.02.1951 - IV ZR 106/50] kann aber in Ehesachen nicht gelten, wie die zweite Alternative des § 626 ZPO zeigt, nach der die Absicht der Prozeßverschleppung der Partei, die mit dem Vorbringen ausgeschlossen werden soll, nachgewiesen werden muß.
  • BGH, 08.12.1965 - IV ZR 297/64

    Ehescheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Die religiöse Bindung an die Ehe ist dann erheblich, wenn durch sie das Bewußtsein der Verantwortung für den Ehepartner wachgehalten wird, während es nicht genügt, daß der Ehegatte sich der Auflösung der Ehe nur deshalb widersetzt, weil er äußerlich religiösen Pflichten nachkommen will, ohne daß sich das auf seine Einstellung gegenüber dem Ehepartner auswirkt und auch nur Ansatzpunkte für eine Verbundenheit mit diesem sichtbar sind (BGHZ 44, 359, 362, 363) [BGH 08.12.1965 - IV ZR 297/64].
  • BAG, 27.10.1956 - 2 AZR 297/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsrüge

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Die Revision hätte gegebenenfalls unter Bezeichnung der jeweils verletzten Verfahrensnorm im einzelnen die Tatsachen angeben müssen, aus denen sie herleitet, daß das Vorbringen des Klägers nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen, und sie hätte erkennen lassen müssen, inwiefern das Berufungsurteil auf dem angeblichen Mangel beruhen könnte (§ 554 Abs. 3 Nr. 2 a und b, § 559 ZPO; RGZ 126, 245, 249; BGHZ 14, 205, 209 [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54]; BGH LM ZPO § 280 Nr. 6, BEG 1956 § 6 Nr. 16; BAG AP ZPO § 554 Nr. 3).
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62

    Bindung an die Ehe

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Das Berufungsgericht war an seiner Entscheidung nicht deshalb gehindert, weil die Beklagte auch aus wirtschaftlichen Gründen an der Ehe festhält (BGHZ 37, 386, 389 [BGH 13.07.1962 - IV ZR 43/62]; BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 68).
  • BGH, 14.12.1966 - IV ZR 245/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Die Bindung an die Ehe setzt voraus, daß der an der Ehe festhaltende Ehegatte dem Ehepartner um dieser Gemeinschaft willen Liebe und Achtung bewahrt (Senatsurteil vom 14. Dezember 1966 - IV ZR 245/65 -); daran braucht es aber nicht schon dann zu fehlen, wenn in seinem eigenen Verhalten wegen der eheverneinenden Einstellung des Partners eine gewisse Verbitterung ihren Ausdruck findet.
  • BGH, 14.10.1964 - IV ZR 282/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1964 - IV ZR 282/63 -.
  • RG, 26.11.1929 - VII 256/29

    1. Wann darf das dienstälteste Mitglied eines Senats den Vorsitz führen, ohne daß

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Die Revision hätte gegebenenfalls unter Bezeichnung der jeweils verletzten Verfahrensnorm im einzelnen die Tatsachen angeben müssen, aus denen sie herleitet, daß das Vorbringen des Klägers nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen, und sie hätte erkennen lassen müssen, inwiefern das Berufungsurteil auf dem angeblichen Mangel beruhen könnte (§ 554 Abs. 3 Nr. 2 a und b, § 559 ZPO; RGZ 126, 245, 249; BGHZ 14, 205, 209 [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54]; BGH LM ZPO § 280 Nr. 6, BEG 1956 § 6 Nr. 16; BAG AP ZPO § 554 Nr. 3).
  • RG, 12.04.1935 - VII 378/34

    Zur Anwendung des § 529 ZPO.

    Auszug aus BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
    Die durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 27. Oktober 1933 vorgenommene Verlagerung der Beweislast in der Frage der Absicht der Prozeßverschleppung oder der groben Nachlässigkeit auf den Berufungskläger (RGZ 147, 303, 304; BGH NJW 1951, 358, 359) [BGH 12.02.1951 - IV ZR 106/50] kann aber in Ehesachen nicht gelten, wie die zweite Alternative des § 626 ZPO zeigt, nach der die Absicht der Prozeßverschleppung der Partei, die mit dem Vorbringen ausgeschlossen werden soll, nachgewiesen werden muß.
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